KFZ-ZULASSUNGS-SERVICE
HOLGER MIKOLAJCZAK
Wir übernehmen für Sie Fahrzeugzulassung, Ummeldungen und mehr. Schnell und zuverlässig. Sparen Sie sich Zeit, doppelte Wege und Aufwand!
Unsere Leistungen
Sie möchten Ihr Fahrzeug schnell und stressfrei an-, ab- oder ummelden, Eintragungen vornehmen lassen oder den Pflichtumtausch Ihres alten Führerscheins erledigen? Dann sind Sie bei uns genau richtig. Wir übernehmen zuverlässig sämtliche Formalitäten rund um Ihr Fahrzeug.
Täglich fahren wir zur Zulassungsstelle nach Eutin, sodass Sie sich lange Wartezeiten und doppelte Wege sparen können. Sie geben Ihre Unterlagen einfach während der Öffnungszeiten bei einer unserer Annahmestellen ab und wir benachrichtigen Sie, sobald alles erledigt ist. Auch bei verlorenen Papieren stehen wir Ihnen kompetent zur Seite.
Ihre Vorteile auf einen Blick:
- Kein Behördengang: Wir übernehmen alles – schnell und zuverlässig
- Zeit sparen: Abgabe und Abholung bequem über unsere Annahmestellen
- Extra-Service: Auch bei Papierverlust oder Führerschein-Umtausch helfen wir gern
Diese Services übernehmen wir für Sie
Kennzeichen:
In allen Größen für alle Fahrzeuge
Zum Rundumservice für Ihre An-/Ummeldungen prägen wir Vorort die neuen Schilder in allen gewünschten Größen, auch in Grün oder Carbonoptik. Zur sofortigen Mitnahme kommen Sie einfach zu unseren Öffnungszeiten in unser Büro in der Fischerstraße 7.
Für die Kennzeichen-Prägung:
- Gern können Sie sich hier vorab Ihr Wunschkennzeichen aussuchen und reservieren.
Anmeldung:
Fabrikneue Fahrzeuge
Wir melden Ihr fabrikneues Fahrzeug bei der Zulassungsstelle in Eutin an. Bitte bringen Sie diese folgenden Dinge zu einer unserer Annahmestellen.
Benötigt für Anmeldung:
-
Bei Privatpersonen:
Personalausweis mit neuer Anschrift oder Reisepass / Aufenthaltstitel (nur mit Meldebescheinigung nicht älter als 1 Jahr) -
Bei Einzelunternehmen und Gesellschaften bürgerlichen Rechts:
Aktuelle Gewerbeanmeldung und Personalausweis oder Reisepass des Vertretungsberechtigten bzw. aller Gesellschafter mit Vollmacht und Erklärung -
Bei juristischen Personen und Personengesellschaften:
Aktuelle Gewerbeanmeldung und aktueller Handelsregister- / Genossenschafts- / Vereinsregisterauszug sowie Personalausweis oder Reisepass des Vertretungsberechtigten. Der Registerauszug darf nicht älter als 12 Monate sein. - Vollmacht, wenn ein Beauftragter den Antrag stellt (auch Händler)
- Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II)
- SEPA-Mandat für die KFZ-Steuer
- Neue Kennzeichenschilder prägen wir im Büro in der Fischerstraße für Sie
- EG-Übereinstimmungsbescheinigung (Datenblatt auch COC genannt)
- Eigentumsnachweis: Anschreiben vom Händler, Kaufvertrag oder Rechnung
Anmeldung:
Stillgelegte Fahrzeuge
Wir melden stillgelegte Fahrzeuge bei der Zulassungsstelle in Eutin erneut an. Bitte bringen Sie diese folgenden Dinge zu einer unserer Annahmestellen.
Benötigt für Anmeldung:
-
Bei Privatpersonen:
Personalausweis mit neuer Anschrift oder Reisepass / Aufenthaltstitel (nur mit Meldebescheinigung nicht älter als 1 Jahr) -
Bei Einzelunternehmen und Gesellschaften bürgerlichen Rechts:
Aktuelle Gewerbeanmeldung und Personalausweis oder Reisepass des Vertretungsberechtigten bzw. aller Gesellschafter mit Vollmacht und Erklärung -
Bei juristischen Personen und Personengesellschaften:
Aktuelle Gewerbeanmeldung und aktueller Handelsregister- / Genossenschafts- / Vereinsregisterauszug sowie Personalausweis oder Reisepass des Vertretungsberechtigten. Der Registerauszug darf nicht älter als 12 Monate sein. - Vollmacht, wenn ein Beauftragter den Antrag stellt (auch Händler)
- Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II)
- SEPA-Mandat für die KFZ-Steuer
- TÜV Bescheinigung HU (Hauptuntersuchung), wenn nicht im Fahrzeugschein eingetragen
- Neue Kennzeichenschilder prägen wir im Büro in der Fischerstraße für Sie
- Abmeldebescheinigung bzw. alter Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil1)
Umschreibung/Halterwechsel
Gebrauchte Fahrzeuge
Wir melden für Sie gebrauchte Fahrzeug bei der Zulassungsstelle in Eutin um. Bitte bringen Sie die folgenden Dinge zu einer unserer Annahmestellen.
Benötigt für Ummeldung:
-
Bei Privatpersonen:
Personalausweis mit neuer Anschrift oder Reisepass / Aufenthaltstitel (nur mit Meldebescheinigung nicht älter als 1 Jahr) -
Bei Einzelunternehmen und Gesellschaften bürgerlichen Rechts:
Aktuelle Gewerbeanmeldung und Personalausweis oder Reisepass des Vertretungsberechtigten bzw. aller Gesellschafter mit Vollmacht und Erklärung -
Bei juristischen Personen und Personengesellschaften:
Aktuelle Gewerbeanmeldung und aktueller Handelsregister- / Genossenschafts- / Vereinsregisterauszug sowie Personalausweis oder Reisepass des Vertretungsberechtigten. Der Registerauszug darf nicht älter als 12 Monate sein. - Vollmacht, wenn ein Beauftragter den Antrag stellt (auch Händler)
- Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II)
- Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I)
- SEPA-Mandat für die KFZ-Steuer
- TÜV Bescheinigung HU (Hauptuntersuchung), wenn nicht im Fahrzeugschein eingetragen
- Neue Kennzeichenschilder bei abgemeldetem Fahrzeug prägen wir im Büro in der Fischerstraße für Sie
- Alte Kennzeichenschilder bei noch angemeldetem Fahrzeug
Abmeldung
Stillegung eines Fahrzeugs
Auch die Abmeldung von Fahrzeugen übernehmen wir für Sie. Bitte bringen Sie die folgenden Dinge zu einer unserer Annahmestellen.
Benötigt für Abmeldung:
- Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I)
- Alte Kennzeichenschilder
Anschriften- oder Namensänderung
Wir übernehmen für Sie die Änderung von Anschriften oder Namen. Bitte bringen Sie die folgenden Dinge zu einer unserer Annahmestellen.
Benötigt für die Zulassung:
-
Bei Privatpersonen:
Personalausweis mit neuer Anschrift oder Reisepass / Aufenthaltstitel (nur mit Meldebescheinigung nicht älter als 1 Jahr) -
Bei Einzelunternehmen und Gesellschaften bürgerlichen Rechts:
Aktuelle Gewerbeanmeldung und Personalausweis oder Reisepass des Vertretungsberechtigten bzw. aller Gesellschafter mit Vollmacht und Erklärung -
Bei juristischen Personen und Personengesellschaften:
Aktuelle Gewerbeanmeldung und aktueller Handelsregister- / Genossenschafts- / Vereinsregisterauszug sowie Personalausweis oder Reisepass des Vertretungsberechtigten. Der Registerauszug darf nicht älter als 12 Monate sein. - Vollmacht bei Erledigung durch Dritte
- Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I)
- Bei Namensänderungen ist die Vorlage des Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II)
- TÜV Bescheinigung HU: Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO
Zulassung von
Import-Fahrzeugen
Wir übernehmen für Sie die Zulassung von Import-Fahrzeugen in Ostholstein. Bitte bringen Sie die folgenden Dinge zu einer unserer Annahmestellen.
Benötigt für die Zulassung:
-
Bei Privatpersonen:
Personalausweis mit neuer Anschrift oder Reisepass / Aufenthaltstitel (nur mit Meldebescheinigung nicht älter als 1 Jahr) -
Bei Einzelunternehmen und Gesellschaften bürgerlichen Rechts:
Aktuelle Gewerbeanmeldung und Personalausweis oder Reisepass des Vertretungsberechtigten bzw. aller Gesellschafter mit Vollmacht und Erklärung -
Bei juristischen Personen und Personengesellschaften:
Aktuelle Gewerbeanmeldung und aktueller Handelsregister- / Genossenschafts- / Vereinsregisterauszug sowie Personalausweis oder Reisepass des Vertretungsberechtigten. Der Registerauszug darf nicht älter als 12 Monate sein. - Vollmacht, wenn ein Beauftragter den Antrag stellt (auch Händler)
- EG-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC-Papier) oder
- eine Zweitausfertigung des Herstellers (einfache Kopien der EG-Übereinstimmungsbescheinigung werden nicht anerkannt) oder
- bei vorhandener Typgenehmigungsnummer eine Datenbestätigung eines amtlich anerkannten Sachverständigen (aaS) oder
- bei nicht vorhandener Typgenehmigungsnummer ein Gutachten nach § 21 StVZO (Vollabnahme) einer/eines amtlich anerkannten Sachverständigen (aaS)
- Ausländische Fahrzeugdokumente
- Die bisherigen ausländischen Kennzeichenschilder (wenn das Fahrzeug noch zugelassen ist)
- Nachweis über die Durchführung einer Fahrzeug-Identifizierung (Prüfung der Fahrgestellnummer) durch einen Sachverständigen der Dekra / TÜV. Alternativ wird auch eine gültige Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO akzeptiert oder das Fahrzeug ist bei der Zulassungsstelle vor der Zulassung vorzuführen
- Eigentumsnachweis (Kaufvertrag oder Originalrechnung)
- Umsatzsteuererklärung oder Bescheinigung des Importeurs oder Händlers über die Versteuerung
- Bei Erwerb eines neuen Fahrzeuges aus dem Ausland die Bestätigung vom Händler oder Hersteller, dass keine deutschen Fahrzeugpapiere ausgestellt wurden
- Zollunbedenklichkeitsbescheinigung oder Zollquittung, wenn das Fahrzeug aus einem Land außerhalb des EU-/EWR-Raumes eingeführt wurde
- Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- Ausgefülltes und von/vom Halter/in und falls abweichend auch von/vom Steuerpflichtigen unterschriebenes SEPA-Lastschriftmandat
- Kennzeichenschilder prägen wir im Büro in der Fischerstraße für Sie
Kurzzeitkennzeichen für
5 oder 6 Tage
Wir beantragen für Sie Kurzzeitkennzeichen für den Kreis Ostholstein. Bitte bringen Sie die folgenden Dinge zu einer unserer Annahmestellen.
Benötigt für Kurzzeitkennzeichen:
- Vollmacht, wenn ein Beauftragter den Antrag stellt (auch Händler)
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass (nur mit Meldebestätigung nicht älter als ein Jahr), Kopie od. Original
- eVB-Nummer speziell für Kurzzeitkennzeichen
- Kennzeichenschilder prägen wir im Büro in der Fischerstraße für Sie
Saisonkennzeichen
Wir beantragen für Sie Saisonkennzeichen für den Kreis Ostholstein. Bitte bringen Sie die folgenden Dinge zu einer unserer Annahmestellen.
Benötigt für Saisonkennzeichen:
- Vollmacht, wenn ein Beauftragter den Antrag stellt (auch Händler)
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass (nur mit Meldebestätigung nicht älter als ein Jahr), Kopie od. Original
- Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II)
- Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I)
- SEPA-Mandat für die KFZ-Steuer
- TÜV Bescheinigung HU (Hauptuntersuchung), wenn nicht im Fahrzeugschein eingetragen
- Neue Kennzeichenschilder bei abgemeldetem Fahrzeug prägen wir im Büro in der Fischerstraße für Sie
- Alte Kennzeichenschilder bei noch angemeldetem Fahrzeug
Sonderzulassung Oldtimer
Wir beantragen für Sie Saisonkennzeichen für den Kreis Ostholstein. Bitte bringen Sie die folgenden Dinge zu einer unserer Annahmestellen.
Benötigt für Sonderzulassungen von Oldtimern:
- Vollmacht, wenn ein Beauftragter den Antrag stellt (auch Händler)
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass (nur mit Meldebestätigung nicht älter als ein Jahr), Kopie od. Original
- Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II)
- Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I)
- SEPA-Mandat für die KFZ-Steuer
- TÜV Bescheinigung HU: Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO
- Neue Kennzeichenschilder bei abgemeldetem Fahrzeug prägen wir im Büro in der Fischerstraße für Sie
- Alte Kennzeichenschilder bei noch angemeldetem Fahrzeug
- TÜV-Gutachten für die Einstufung eines Fahrzeuges als Oldtimer nach § 23 StVZO
Technische Änderung
Wir lassen für Sie technische Änderungen in die Fahrzeugpapiere eintragen. Bitte bringen Sie die folgenden Dinge zu einer unserer Annahmestellen.
Benötigt für die technische Änderung am Fahrzeug:
- Vollmacht, wenn ein Beauftragter den Antrag stellt (auch Händler)
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass (nur mit Meldebestätigung nicht älter als ein Jahr), Kopie od. Original
- Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II)
- Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I)
- TÜV Bescheinigung HU: Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO
- TÜV-Gutachten nach StVZO: Nachweis über die geänderten Technikdaten einer/eines amtlich anerkannten Sachverständigen (aaS)
Kennzeichen Neusiegelung
Bei beschädigten oder abgelösten TÜV-Plaketten nehmen wir eine Neusiegelung für Sie vor. Bitte bringen Sie die folgenden Dinge zu einer unserer Annahmestellen.
Benötigt für die Neusiegelung:
- Vollmacht, wenn ein Beauftragter den Antrag stellt (auch Händler)
- Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I)
- TÜV Bescheinigung HU: Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO
- Alle Kennzeichen für das Kraftfahrzeug / den Anhänger
Ersatz von Fahrzeugdokumenten und Kennzeichenschildern
Wir besorgen Ihnen Ersatz für Dokumente und Fahrzeugschilder. Bringen Sie die folgenden Dinge zu einer unserer Annahmestellen.
Benötigt für Ersatz:
-
Bei Privatpersonen:
Personalausweis mit neuer Anschrift oder Reisepass / Aufenthaltstitel (nur mit Meldebescheinigung nicht älter als 1 Jahr) -
Bei Einzelunternehmen und Gesellschaften bürgerlichen Rechts:
Aktuelle Gewerbeanmeldung und Personalausweis oder Reisepass des Vertretungsberechtigten bzw. aller Gesellschafter mit Vollmacht und Erklärung -
Bei juristischen Personen und Personengesellschaften:
Aktuelle Gewerbeanmeldung und aktueller Handelsregister- / Genossenschafts- / Vereinsregisterauszug sowie Personalausweis oder Reisepass des Vertretungsberechtigten. Der Registerauszug darf nicht älter als 12 Monate sein. - Vollmacht, wenn ein Beauftragter den Antrag stellt (auch Händler)
- TÜV Bescheinigung HU: Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO
Bei Diebstahl der Fahrzeugpapiere oder Kennzeichen zusätzlich:
- Diebstahlanzeige von der Polizei (das Dokument/Kennzeichen muss aufgeführt sein)
- Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung durch den/die Halter/in
Bei Verlust der Fahrzeugpapiere zusätzlich:
- Teil des noch vorhandenen Fahrzeugscheins oder Fahrzeugbriefs (Zulassungsbescheinigung | oder II)
- Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung durch den/die Halter/in
Bei Verlust von Kennzeichenschildern zusätzlich:
- Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I)
- Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II)
- Teil der noch vorhandenen Kennzeichenschilder
- Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung durch den/die Halter/in
Bei Verlust der Fahrzeugpapiere und/oder Kennzeichen im Erbfall zusätzlich:
- Sterbeurkunde des/der Fahrzeughalters/in
- Bei Verlust des Fahrzeugscheins (Zulassungsbescheinigung Teil l) oder der Kennzeichen muss der Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II) im Original vorgelegt werden
- Bei Verlust des Fahrzeugbriefs (Zulassungsbescheinigung Teil II) ist ein Erbschein notwendig; solite es mehrere Erben geben, ist von jedem/r Erben/in eine Vollmacht und Ausweiskopie mit Unterschrift vorzulegen
- Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung durch den/die bevollmächtigte/n Erben/in
Bei Verlust der Fahrzeugpapiere und/oder Kennzeichen nach einem Kauf zusätzlich:
- Kaufvertrag mit dem Vermerk, dass der Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief (Zulassungsbe-scheinigung | und Il) und bei zugelassenen Fahrzeugen die Kennzeichen beim Kauf übergeben wurden und Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung durch den/die Käufer/in oder
- Kaufvertrag mit dem Vermerk, dass der Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief (Zulassungsbe-scheinigung | und Il) und bei zugelassenen Fahrzeugen die Kennzeichen beim Kauf nicht übergeben wurden und Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung durch den/die Verkäufer/in
Sonderfälle & zusätzliche Formulare
Hier finden Sie noch weitere Informationen und Formulare, die in bestimmten Sonderfällen nötig sind.
Zulassungsfreie Fahrzeuge (unter 6 km/h):
- Betriebserlaubnis
Steuerbegünstigte Fahrzeuge, z.B. landwirtschaftliche Zugmaschinen:
- Befreiungsantrag
Zulassung auf eine Firma
Zulassung auf eine GbR
- Unterschrift Vollmacht aller Gesellschafter
- Einverständniserklärung zur KFZ-Zulassung auf eine GbR
Zulassung auf eine minderjährige Person
- Einverständniserklärung zur KFZ-Zulassung auf Minderjährige
- Einwilligung beider Elternteile sowie gültiger Personalausweise oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung der Elternteile und vorläufige Fahrerlaubnis und/oder Schwerbehindertenausweis und Geburtsurkunde der/des Minderjährigen
Unsere Services rund um Führerscheine
Führerschein Umtausch
Ob grauer Lappen, rosa Pappe oder weiße Plastikkarte: Bis 2033 muss jeder Führerschein, der vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde, in den neuen EU-Führerschein umgetauscht werden. Wir übernehmen auch diesen Service für Sie.
Benötigt für den Umtausch in EU-Kartenführerschein
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass (nur mit Meldebestätigung nicht älter als ein Jahr), Kopie od. Original (bei Namensänderung muss bereits der neue Ausweis bei Antragstellung vorgelegt werden)
- Aktueller Führerschein
- Aktuelles biometrisches Lichtbild (nicht digital)
- ggf. Karteikartenabschrift, sofern Ihr aktueller Führerschein vor 1999 außerhalb vom Kreis Ostholstein ausgestellt wurde. In diesem Fall ist die Karteikartenabschrift bei der ursprünglich ausstellenden Behörde zu beantragen und sollte bis zum Termin vorliegen.
- Antragsformulare sind in unseren Annahmestellen direkt auszufüllen und persönlich zu unterschreiben.
Umtauschfristen
Führerscheine, die bis einschließlich 31.12.1998 ausgestellt worden sind:
| Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers | Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss |
|---|---|
| Vor 1953 | 19.01.2033 |
| 1953 – 1958 | 19.01.2022 |
| 1959 – 1964 | 19.01.2023 |
| 1965 – 1970 | 19.01.2024 |
| 1971 oder später | 19.01.2025 |
Führerscheine, die ab 01.01.1999 ausgestellt worden sind:
| Ausstellungsjahr | Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss |
|---|---|
| 1999 – 2001 | 19.01.2026 |
| 2002 – 2004 | 19.01.2027 |
| 2005 – 2007 | 19.01.2028 |
| 2008 | 19.01.2029 |
| 2009 | 19.01.2030 |
| 2010 | 19.01.2031 |
| 2011 | 19.01.2032 |
| 2012 – 18.01.2013 | 19.01.2033 |
Ausstellung eines Ersatzführerscheines bei Diebstahl oder Verlust
Wir stellen Ihnen einen Ersatzführerschein bei Diebstahl oder Verlust aus. Bitte bringen Sie diese folgenden Dinge zu einer unserer Annahmestellen.
Benötigt für Ersatz:
- Aktuelles biometrisches Lichtbild (nicht digital)
- Personalausweis (oder Reisepass inkl. aktueller Meldebestätigung die nicht älter als ein Jahr ist) oder Nachweis über die Beantragung beim zuständigen Bürgerbüro mit aktuellen Meldedaten
- Karteikartenabschrift der ausstellenden Fahrerlaubnisbehörde, sofern Sie nicht bereits einen Kar-tenführerschein besitzen oder Ihr Führerschein im Kreis Ostholstein ausgestellt wurde
- Eidesstattliche Versicherung über den Verbleib des Führerscheines (zwingend erforderlich)
- Kopie der Verlustanzeige bei der Polizei
Ausstellung eines Internationalen Führerscheins
Wir stellen Ihnen einen Internationalen Führerschein aus. Bitte bringen Sie diese folgenden Dinge zu einer unserer Annahmestellen.
Benötigt für die Ausstellung:
- Gültiger Personalausweis (alternativ Reisepass mit aktueller Meldebestätigung die nicht älter als ein Jahr ist)
- Aktueller EU-Kartenführerschein
- Wenn Sie noch nicht im Besitz des neuen EU-Kartenführerscheines sind, müssen Sie zudem vorher zwingend Ihren alten Führerschein in den neuen Führerschein umstellen. Hierzu wird ggf. noch eine Karteikartenabschrift erforderlich, sofern Ihr aktueller Führerschein vor 1999 außerhalb vom Kreis Ostholstein ausgestellt wurde. In diesem Fall ist die Karteikartenabschrift bei der ursprünglich ausstellenden Behörde zu beantragen und sollte dem Kreis vorliegen.
Wir sind Ihre Ansprechpartner für alles rund um KFZ-Zulassungsservices
Seit der Schließung der Zulassungsstelle in Oldenburg am 20. August 2012 übernimmt KFZ‑Zulassungs‑Service‑OH zuverlässig alle Zulassungsangelegenheiten im Raum Ostholstein Nord.
Mit unserem hohen Serviceanspruch erledigen wir Zulassung, Ummeldung und Eintragungen schnell, unkompliziert und sicher – auch wenn Sie Ihre Fahrzeugpapiere verloren haben, stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Täglich fahren wir zur Zulassungsbehörde in Eutin, reichen Ihre Unterlagen ein und informieren Sie, sobald alles fertig ist. Der gesamte Prozess dauert in der Regel nur wenige Werktage.
Unsere Stärken sind Ihr Vorteil:
- Komplett-Service: Wir unterstützen bei Zulassung, Ummeldung, Halterwechsel, Kurzzeit- oder Saisonkennzeichen sowie bei Verlustfällen.
- DIN-geprüfte Schilderprägung vor Ort: Für Fahrradträger, Parkplatz- oder Fun-Schilder, auch zur direkten Mitnahme.
- Persönlich und vor Ort: Sie übergeben uns Ihre Unterlagen direkt – wir übernehmen den Behördengang in Eutin.
- Schnelle Bearbeitung: Kurzzeitkennzeichen gibt es oft schon am nächsten Tag – bei allen anderen Vorgängen rufen wir Sie umgehend an, sobald die Dokumente bereit sind.
- Erfahrung und Zuverlässigkeit: Seit Jahren vertrauen uns Privatpersonen und Gewerbekunden gleichermaßen, weil wir Abläufe transparent, rechtskonform und termintreu gestalten.
Unsere Annahmestellen
KFZ-Zulassungs-Service-OH
Heiligenhafen
Adresse
- Fischerstraße 7
- 23774 Heiligenhafen
Öffnungszeiten
- Mo-Fr. 16:00 - 17:00 Uhr
- Abholung fertige Vorgänge nur im Büro Zulassungs-Service zu den Öffnungszeiten.
Wucherpfennig Autovermietung
Salchow Fehmarn
Adresse
- Industriestr. 5
- 23769 Fehmarn
Kundenservice
Öffnungszeiten
- Mo., Di., Do. und Fr.: 9:00 - 11:30 und 14:30 bis 16:30 Uhr
- Am Mittwoch: 9:00 bis 12:00 Uhr
- Abholung fertiger Vorgänge Mo.-Fr. zu den Öffnungszeiten
Sie haben noch Fragen?
Wir helfen gerne weiter!
Sie haben noch eine offene Frage zu unseren Leistungen oder den mitzubringenden Dokumenten? Zögern Sie nicht, uns anzurufen oder uns zu unseren Öffnungszeiten persönlich zu besuchen. Wir sind gerne für Sie da!
- Ihre Ansprechpartnerin: Viola Niebuhr
- Fischerstraße 7, 23774 Heiligenhafen
- 0178-6149532
- 04362-5166882